Pflegeberatung

Die Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz, ist gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, anstatt von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden.

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz, ist gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, anstatt von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden.

Beratungseinsatz

Als zugelassener Pflegedienst sind wir befugt, die Durchführung dieser Beratungseinsätze zu übernehmen und dies gegenüber den Pflegekassen zu bestätigen. Die anfallenden Kosten für die Beratung werden von Ihrer Pflegeversicherung getragen.

Das Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Pflegende bei Fragen zu ihrer persönlichen Situation zu unterstützen.

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, insbesondere:

  • mit Pflegegrad 2 oder 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend.
  • mit Pflegegrad 4 oder 5 ist die Pflegeberatung vierteljährlich vorgeschrieben.
  • Personen mit Pflegegrad 1 oder solche, die teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden, sind nicht gesetzlich verpflichtet, können sie aber freiwillig halbjährlich in Anspruch nehmen.

Die Nichtteilnahme kann zu Sanktionen führen, wie beispielsweise der Kürzung des Pflegegeldes oder anderen Maßnahmen seitens der Pflegekasse.