Unterstützung im Haushalt
Wenn Sie vorübergehend aufgrund Ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen auftreten:
- während einer Erkrankung
- nach einer Operation
- während der Schwangerschaft
- nach der Entbindung
- nach einem Unfall
Unterstützung im Haushalt
Wenn Sie vorübergehend aufgrund Ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen auftreten:
- während einer Erkrankung
- nach einer Operation
- während der Schwangerschaft
- nach der Entbindung
- nach einem Unfall
Die Krankenkasse bietet Unterstützung durch eine Haushaltshilfe an, wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht führen können und niemand anders in Ihrem Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Es müssen keine weiteren Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Dauer
Bei Schwangerschaft und Entbindung besteht der Anspruch solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Zuzahlung
Für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
Die Krankenkasse bietet Unterstützung durch eine Haushaltshilfe an, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als 12 Jahre ist. Eine Voraussetzung dafür ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
Dauer
26 Wochen – der Leistungsanspruch beginnt am Tag nach
- der Entlassung aus dem Krankenhaus,
- der ambulanten Operation,
- der ambulanten Krankenhausbehandlung oder
- der Chemo- bzw. Strahlentherapie.
Zuzahlung
Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, werden Sie an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent des täglichen Betrages.
Die Krankenkasse bietet Ihnen Haushaltshilfe an, wenn entweder keine Kinder im Haushalt leben oder diese bereits das 12. Lebensjahr vollendet haben. Es ist jedoch nicht möglich, diese Unterstützung zu erhalten, wenn Sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann.
Dauer
Vier Wochen – die 4-Wochenfrist beginnt mit dem Tag
- der Entlassung aus dem Krankenhaus,
- der ambulanten Operation,
- der ambulanten Krankenhausbehandlung oder
- der Chemo- bzw. Strahlentherapie.
Zuzahlung
Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, werden Sie an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent des täglichen Betrages